BEZIRK GMUNDEN. Von der Bezirkshauptmannschaft Gmunden wurde mit 12.03.2025 eine Waldbrandschutzverordnung für alle Waldgebiete des Bezirkes erlassen.
In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Gmunden sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.
Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigt.
Foto: Symbolbild BFKDO Gmunden